Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
BFH zur Auftragsprüfung bei einem Steuerberater
Der BFH hatte u. a. zu klären, ob für Auftragsprüfungen eine - nach gelebter Praxis - feste Zuständigkeitsvereinbarung in Form der Beauftragung eines bestimmten benachbarten Finanzamts für bestimmte Fallgruppen (hier: Steuerberater) ohne individuelle Interessenabwägung ermessensgerecht sein kann (Az. VIII R 18/21).
BFH: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
Der BFH hat entschieden, dass eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Werbeträgern auch bei einem Dienstleistungsunternehmen möglich ist, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum zu dessen Anlagevermögen gehören würden (Az. III R 36/22).
BFH zum Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO
Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob es einem außergerichtlich gestellten Antrag auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO bedarf und welche Klageart bei Begehren im Zusammenhang mit einer Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO im eröffneten Finanzrechtsweg eine Anwendung findet (Az. IX R 20/22).
Unzulässige Verfassungsbeschwerden von Dolmetscherinnen und einer Übersetzerin gegen Voraussetzungen für allgemeine Beeidigung
Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die die Voraussetzungen für eine Berufung auf eine allgemeine Beeidigung als Dolmetscherin oder Übersetzerin betreffen (Az. 1 BvR 225/24, 1 BvR 105/24).
BGH bestätigt Rechtmäßigkeit der Zweiten Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 19. Mai 2020
Der BGH entschied, dass die Zweite Berliner Mietenbegrenzungsverordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn rechtmäßig ist und insbesondere auf einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage - der Vorschrift des § 556d Abs. 2 BGB in der seit dem 1. April 2020 geltenden Fassung des Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vom 19. März 2020 - beruht (Az. VIII ZR 16/23).