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Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

BFH zum BgA bei Beteiligung an gewerblich tätiger Personengesellschaft

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine steuerrechtlich beachtliche Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art unabhängig von zuvor getroffenen gesellschaftsrechtlichen Zuordnungen erfolgen kann (Az. I R 16/19).

BFH: Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Der BFH hat u. a. zur vollentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft bei anteiliger Gutschrift des eingebrachten Werts auf dem Kapitalkonto I und dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto entschieden (Az. IV R 2/20).

BFH: Keine Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines Neugesellschafters gebildeten negativen Ergänzungsbilanzen bei nachfolgendem entgeltlichen Ausscheiden des neu Eingetretenen

Die negativen Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter nach § 24 UmwStG zum Zweck der Buchwertfortführung gebildet worden sind, sind nicht aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter nachfolgend gegen Geldabfindung unter dann gebotener Auflösung der für ihn gebildeten positiven Ergänzungsbilanz aus der Personengesellschaft ausscheidet. So der BFH (Az. IV R 27/19).

BFH: Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob ein gestellter Antrag auf ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit einem später geänderten Grundlagenbescheid zurückgenommen werden kann, um das Wahlrecht in einem späteren Jahr auszuüben und ob die Rücknahme des Antrags über den Änderungsrahmen des § 351 Abs. 1 AO hinauswirkt (Az. III R 25/22).

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Das BMF hat zu Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder (§ 18 Abs. 4f und 4g UStG) Stellung genommen und den UStAE angepasst (Az. III C 2 - S-7107 / 19 / 10002 :004).