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Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

Glücksspielrecht Hessen: Kein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit durch Erlaubnispflicht für Wettveranstalter

Das VG Gießen hat mehrere Klagen überwiegend abgewiesen, mit denen jeweils eine Veranstalterin von Sportwetten insbesondere geklärt haben wollte, dass nicht sie selbst, sondern der Wettvermittler vor Ort eine glücksspielrechtliche Erlaubnis einzuholen hat (Az. 4 K 2658/23.GI u. a.).

Keine Gleichbehandlung im öffentlichen Auftragswesen für Drittland-Wirtschaftsteilnehmer ohne Übereinkunft

Wirtschaftsteilnehmer aus einem Drittland, das keine internationale Übereinkunft mit der Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen hat, können sich nicht auf die Gleichbehandlung in diesem Bereich berufen. So entschied der EuGH (Rs. C-652/22).

Keine Wiedereinsetzung – BVerwG: „Was man unterschreibt, sollte man vorher gelesen haben“

Wer als Anwältin einen falschen Schriftsatz per beA ans Gericht schickt, kann sich nicht auf den Fehler der sonst zuverlässigen Angestellten berufen. Dies entschied das BVerwG (Az. 6 B 6.24). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.

Sozialhilfe: Auch ein Antrag kann Kenntnis vermitteln

Sozialhilfe soll in Notlagen helfen, etwa, wenn Kosten für ein Pflegeheim nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden können. Ab welchem Zeitpunkt aber ein Anspruch besteht, ist immer wieder streitig. Mit der Problematik des sog. Kenntnisgrundsatzes hat sich das LSG Baden-Württemberg auseinandergesetzt (Az. L 7 SO 2479/23).

Geldwäsche: Widersprüchliche Angaben eines Mandanten erhöhen abrechenbaren Aufwand seines Verteidigers

Der abrechenbare Aufwand eines mit der Verteidigung beauftragten Rechtsanwalts kann steigen, je mehr ein Beschuldigter durch sein Verhalten und seine Einlassung die Aufklärung erschwert und den Verdacht gegen ihn vertieft. Das OLG Frankfurt hat der Berufung der beklagten Rechtsanwälte teilweise stattgegeben, die von ihrem Mandanten auf Rückzahlung vereinnahmten Rechtsanwaltshonorars in Anspruch genommen worden waren (Az. 2 U 86/23).