Nachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
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Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung – Pfändungsfreibetrag
Die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug i. S. v. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO. Der Wert dieses Sachbezugs beläuft sich grundsätzlich auf 1 % des Listenpreises des Pkw zzgl. Sonderausstattungen und Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Erstzulassung. Nach § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO darf dieser Wert allerdings nicht die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts übersteigen. So das BAG (Az. 5 AZR 273/22).
Leiharbeit – gleiches Arbeitsentgelt – Abweichung durch Tarifvertrag
Von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben („equal pay“), kann nach § 8 Abs. 2 AÜG ein Tarifvertrag „nach unten“ abweichen mit der Folge, dass der Verleiher dem Leiharbeitnehmer nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss. So das BAG (Az. 5 AZR 143/19).
Besserer Mutterschaftsschutz für Selbstständige gefordert
Um die Situation von Gründerinnen und Selbstständigen beim Mutterschaftsschutz zu verbessern, fordert die Unionsfraktion im Bundestag u. a., Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes anzupassen.
Bundesrat nimmt Stellung zu Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Als Unterrichtung liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ vor. Darin unterstützt der Bundesrat das Ziel der Regierungsvorlage und befürwortet auch das im Gesetzentwurf vorgesehene Drei-Säulen-Modell.
Bezeichnung einer Gemeinschaftspraxis mit zwei Ärzten als „Zentrum“ nicht irreführend
Der Gesetzgeber gibt Medizinischen Versorgungszentren keine Mindestgröße vor. Die Bezeichnung einer aus zwei Ärzten bestehenden Gemeinschaftspraxis als „Zentrum“ für ästhetische plastische Chirurgie ist damit nicht irreführend und unlauter. So das OLG Frankfurt (Az. 6 U 4/23).